Steuern
Firmenwagen versteuern 2026: 1-%-Regel & Fahrtenbuch
Zuletzt aktualisiert: 27. Juli 2026 · Angaben ohne Gewähr
Nutzen Sie einen Firmenwagen auch privat, entsteht ein geldwerter Vorteil, den Sie versteuern müssen. Dafür gibt es zwei Methoden: die pauschale 1-%-Regelung und das Fahrtenbuch. Bei reinen E-Autos sinkt der Ansatz auf 0,25 %, bei Plug-in-Hybriden auf 0,5 %.
Der geldwerte Vorteil
Wer einen betrieblichen Wagen privat fährt, erhält einen Vorteil, der wie Einkommen behandelt wird. Bemessungsgrundlage ist bei der pauschalen Methode der Bruttolistenpreis (BLP) – der Neupreis inklusive Umsatzsteuer und Sonderausstattung zum Zeitpunkt der Erstzulassung, unabhängig von Rabatten oder Gebrauchtkauf.
Die 1-%-Regelung
Bei der pauschalen Methode setzen Sie pro Monat 1 % des Bruttolistenpreises als privaten Nutzungsvorteil an. Kommen Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb hinzu, rechnen Sie zusätzlich 0,03 % pro Monat je Entfernungskilometer des Bruttolistenpreises für den Arbeitsweg hinzu.
Beispiel (Verbrenner): Bruttolistenpreis 40.000 €, Entfernung zur Arbeit 20 km.
- Private Nutzung: 1 % von 40.000 € = 400 €/Monat
- Arbeitsweg: 0,03 % × 40.000 € × 20 km = 240 €/Monat
- Geldwerter Vorteil gesamt: 640 €/Monat
Der Vorteil erhöht das zu versteuernde Einkommen entsprechend.
Reduzierte Sätze für Elektro- und Hybridfahrzeuge
Für emissionsarme Fahrzeuge ist die Bemessungsgrundlage abgesenkt:
| Fahrzeugtyp | Ansatz pro Monat | Grundlage |
|---|---|---|
| Reines E-Auto | 0,25 % des BLP | bei Anschaffung nach dem 30.06.2025: BLP bis 100.000 € |
| Plug-in-Hybrid | 0,5 % des BLP | bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen |
| Verbrenner | 1 % des BLP | – |
Beim reinen E-Auto wird nur ein Viertel des Bruttolistenpreises angesetzt (0,25 %), sofern der Bruttolistenpreis 100.000 € nicht übersteigt – diese Grenze gilt für Anschaffungen nach dem 30. Juni 2025. Liegt der BLP darüber, kommt der 0,5-%-Ansatz zur Anwendung.
Beim Plug-in-Hybrid gilt der halbe Ansatz (0,5 %), wenn das Fahrzeug die gesetzlichen Anforderungen an elektrische Mindestreichweite oder CO₂-Ausstoß erfüllt.
Beispiel (E-Auto): Bruttolistenpreis 40.000 €, angeschafft im September 2025.
- Private Nutzung: 0,25 % von 40.000 € = 100 €/Monat
Der reduzierte Satz senkt den geldwerten Vorteil hier auf ein Viertel gegenüber dem Verbrenner. Die Sätze für den Arbeitsweg (0,03 %) werden bei begünstigten Fahrzeugen entsprechend anteilig angesetzt.
Wann sich das Fahrtenbuch lohnt
Statt der Pauschale können Sie ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führen. Dabei werden die tatsächlichen Kosten des Fahrzeugs im Verhältnis von privaten zu betrieblichen Kilometern aufgeteilt. Das lohnt sich vor allem, wenn
- Sie den Wagen überwiegend betrieblich und wenig privat nutzen,
- der Bruttolistenpreis hoch ist und die 1-%-Regelung dadurch teuer wird,
- das Fahrzeug bereits abgeschrieben ist und die laufenden Kosten niedrig sind.
Ein Fahrtenbuch muss lückenlos, zeitnah und manipulationssicher geführt werden: Datum, Kilometerstand, Ziel und Zweck jeder betrieblichen Fahrt. Lücken oder nachträgliche Änderungen führen dazu, dass das Finanzamt das Fahrtenbuch verwirft und auf die 1-%-Regelung zurückgreift. Die Wahl der Methode gilt in der Regel für ein Wirtschaftsjahr und Fahrzeug.
Welche Methode für Ihren Wagen günstiger ist, können Sie mit dem Firmenwagenrechner durchspielen.
Häufige Fragen
Ist die 1-%-Regelung oder das Fahrtenbuch besser?
Das hängt vom Nutzungsverhältnis ab. Bei viel Privatnutzung und hohem Listenpreis ist die Pauschale oft einfacher; wer den Wagen überwiegend betrieblich nutzt oder ein abgeschriebenes Fahrzeug fährt, fährt mit dem Fahrtenbuch häufig günstiger.
Wie hoch ist der geldwerte Vorteil bei einem E-Auto?
Bei reinen Elektrofahrzeugen werden nur 0,25 % des Bruttolistenpreises pro Monat angesetzt, sofern der BLP 100.000 € nicht übersteigt (Anschaffung nach dem 30.06.2025). Das ist ein Viertel des Satzes für Verbrenner.
Zählt der Rabatt beim Kauf für den Bruttolistenpreis?
Nein. Maßgeblich ist der Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung – also der Listenneupreis inklusive Ausstattung, unabhängig von Rabatten oder einem Gebrauchtkauf.
Stand 2026. Die Angaben beruhen auf § 6 Abs. 1 Nr. 4 und § 8 EStG (nachzulesen auf gesetze-im-internet.de) und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.
Quellen: § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG · § 8 EStG · gesetze-im-internet.de