Rechner
Arbeitszeitrechner
Berechnen Sie aus Startzeit, Endzeit und Pause Ihre Netto-Arbeitszeit — als Stunden und Minuten und als Dezimalstunden. Nachtschichten über Mitternacht werden automatisch berücksichtigt.
Rechtsgrundlage: §§ 3, 4 ArbZG (Arbeitszeit und Pausen). Angaben ohne Gewähr — kein Ersatz für eine steuerliche Beratung im Einzelfall.
So funktioniert die Berechnung
Die Brutto-Arbeitszeit ist die Spanne zwischen Startzeit und Endzeit. Endet die Schicht rechnerisch vor dem Start — etwa 22:00 bis 06:00 —, liegt eine Nachtschicht vor; der Rechner addiert dann 24 Stunden, damit die Spanne korrekt bleibt.
Von der Brutto-Zeit wird die Pause abgezogen. Übrig bleibt die Netto-Arbeitszeit — die tatsächlich gearbeitete Zeit. Sie wird einmal als Stunden und Minuten und einmal als Dezimalstunden ausgegeben, weil Lohnabrechnungen und Zeiterfassungssysteme meist mit Dezimalstunden rechnen.
| Rechenweg | Formel |
|---|---|
| Brutto-Arbeitszeit | Endzeit − Startzeit (bei Nachtschicht + 24 h) |
| Netto-Arbeitszeit | Brutto-Arbeitszeit − Pause |
| Dezimalstunden | Stunden + Minuten ÷ 60 |
| Woche → Monat | Wochenstunden × 4,33 |
Häufige Fragen
Wie berechne ich meine tägliche Arbeitszeit richtig?
Ziehen Sie die Endzeit von der Startzeit ab und rechnen Sie die Pause heraus. Beispiel: 8:00 bis 17:00 sind 9 Stunden, abzüglich 30 Minuten Pause bleiben 8:30, also 8,5 Stunden Netto-Arbeitszeit. Nur die tatsächlich gearbeitete Zeit zählt — Pausen sind keine Arbeitszeit (§ 4 ArbZG).
Warum rechne ich Wochenstunden mit 4,33 auf den Monat um?
Ein Monat hat im Durchschnitt nicht genau 4 Wochen. Das Jahr hat 52 Wochen, verteilt auf 12 Monate — das ergibt den Faktor 52 ÷ 12 = 4,33. Mit 4 zu rechnen unterschätzt die Monatsstunden um rund 8 %.
Wie viele Stunden darf ich am Tag arbeiten?
Die werktägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten, kann aber auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn im Durchschnitt von sechs Monaten 8 Stunden nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG). Ab mehr als 6 Stunden ist eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben, ab mehr als 9 Stunden 45 Minuten (§ 4 ArbZG).
Quellen: § 3 ArbZG (Höchstarbeitszeit), § 4 ArbZG (Ruhepausen). Monatsfaktor 4,33 = 52 ÷ 12. Nachzulesen bei gesetze-im-internet.de.