Zum Inhalt springen

Rechner

Mehrwertsteuer-Rechner

Rechnen Sie die Mehrwertsteuer in beide Richtungen: vom Nettobetrag auf den Bruttobetrag oder die MwSt aus einem Bruttobetrag heraus — mit 19 % oder 7 %.

Der eingegebene Betrag ist …
Steuersatz
Nettobetrag
Mehrwertsteuer
Bruttobetrag

Rechtsgrundlage: § 12 Abs. 1 und 2 UStG. Angaben ohne Gewähr — kein Ersatz für eine steuerliche Beratung im Einzelfall.

So funktioniert die Berechnung

Die Mehrwertsteuer wird immer auf den Nettobetrag aufgeschlagen. Um von netto auf brutto zu kommen, multiplizieren Sie den Nettobetrag mit dem Faktor 1,19 (bei 19 %) beziehungsweise 1,07 (bei 7 %).

Um die Mehrwertsteuer aus einem Bruttobetrag herauszurechnen, teilen Sie ihn durch denselben Faktor. Ein häufiger Fehler ist, einfach 19 % vom Bruttobetrag abzuziehen — das ergibt einen zu niedrigen Nettobetrag.

RechenwegFormel
Netto → Brutto (19 %)Netto × 1,19
Netto → Brutto (7 %)Netto × 1,07
Brutto → Netto (19 %)Brutto ÷ 1,19
Mehrwertsteuer (19 %)Brutto − (Brutto ÷ 1,19)
Neu ab 2026: In der Gastronomie gilt für Speisen wieder der ermäßigte Satz von 7 %. Getränke bleiben ausdrücklich bei 19 % (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG). Diese Regelung ist dauerhaft und hat kein Auslaufdatum.

Häufige Fragen

Wie rechne ich die Mehrwertsteuer aus einem Bruttobetrag heraus?

Beim Regelsatz von 19 % teilen Sie den Bruttobetrag durch 1,19. Das Ergebnis ist der Nettobetrag; die Differenz ist die Mehrwertsteuer. Beispiel: 119 € brutto ÷ 1,19 = 100 € netto, also 19 € MwSt. Bei 7 % teilen Sie durch 1,07.

Was ist der Unterschied zwischen Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer?

Rechtlich ist es dieselbe Steuer: Das Umsatzsteuergesetz spricht von „Umsatzsteuer“. „Mehrwertsteuer“ ist der umgangssprachliche Begriff, der meist auf Rechnungen und Kassenbons steht. Für die Berechnung besteht kein Unterschied.

Wann gelten 7 % statt 19 %?

Der ermäßigte Satz von 7 % gilt unter anderem für die meisten Lebensmittel, Bücher, Zeitungen und den Personennahverkehr (§ 12 Abs. 2 UStG). Seit dem 1. Januar 2026 fallen auch Restaurant- und Verpflegungsleistungen unter 7 % — Getränke bleiben jedoch bei 19 %.

Muss ich als Kleinunternehmer Mehrwertsteuer ausweisen?

Nein. Wer die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzt, weist keine Umsatzsteuer aus und darf keine Vorsteuer ziehen. Seit 2025 liegt die Grenze bei 25.000 € Vorjahresumsatz und 100.000 € im laufenden Jahr (netto).

Quellen: § 12 UStG (Steuersätze), § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG i. d. F. des StÄndG 2025 (Gastronomie ab 2026), § 19 UStG (Kleinunternehmer). Nachzulesen bei gesetze-im-internet.de.