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Rechner

Stundenlohnrechner

Rechnen Sie Ihren Bruttomonatslohn in den Stundenlohn um — auf Basis der durchschnittlichen Monatsstunden (Wochenstunden × 4,33). Der Rechner prüft das Ergebnis gegen den gesetzlichen Mindestlohn.

Monatsstunden (Ø)
Brutto-Stundenlohn

Rechtsgrundlage: § 1 MiLoG (gesetzlicher Mindestlohn). Angaben ohne Gewähr — kein Ersatz für eine steuerliche Beratung im Einzelfall.

So funktioniert die Berechnung

Der Stundenlohn ergibt sich, indem Sie den Bruttomonatslohn durch die durchschnittlichen Monatsstunden teilen. Die Monatsstunden berechnen sich aus den Wochenstunden multipliziert mit dem Faktor 4,33 — denn ein Monat hat im Mittel 4,33 Wochen (52 ÷ 12).

RechenwegFormel
MonatsstundenWochenstunden × 4,33
StundenlohnMonatslohn ÷ Monatsstunden
Rückrechnung MonatslohnStundenlohn × Wochenstunden × 4,33

Umgekehrt gerechnet: Aus einem gewünschten Stundenlohn wird der Monatslohn, indem Sie ihn mit den Monatsstunden multiplizieren. 18 € pro Stunde bei 40 Wochenstunden ergeben also 18 × 173,2 = rund 3.118 € brutto im Monat.

Mindestlohn 2026: Der gesetzliche Mindestlohn liegt bei 13,90 € pro Stunde und steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 €. Liegt der berechnete Stundenlohn darunter, weist der Rechner darauf hin. In einzelnen Branchen gelten höhere Branchenmindestlöhne.

Häufige Fragen

Wie rechne ich vom Monatslohn auf den Stundenlohn?

Teilen Sie den Bruttomonatslohn durch die durchschnittlichen Monatsstunden. Die Monatsstunden ergeben sich aus den Wochenstunden × 4,33. Beispiel: 3.000 € brutto bei 40 Wochenstunden ergeben 3.000 ÷ (40 × 4,33) = 3.000 ÷ 173,2 = rund 17,32 € pro Stunde.

Warum wird mit dem Faktor 4,33 gerechnet?

Ein Monat hat im Schnitt mehr als 4 Wochen. Das Jahr hat 52 Wochen, geteilt durch 12 Monate ergibt das 4,33 Wochen je Monat. Wer nur mit 4 rechnet, kommt auf einen zu hohen Stundenlohn, weil er die tatsächlichen Monatsstunden unterschätzt.

Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn?

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 € pro Stunde und steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 € (§ 1 MiLoG i. V. m. der Mindestlohnanpassungsverordnung). Er gilt für nahezu alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer; Selbstständige und echte Werkverträge sind nicht erfasst.

Quellen: § 1 MiLoG i. V. m. der Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoAnpV) — 13,90 € ab 2026, 14,60 € ab 2027. Monatsfaktor 4,33 = 52 ÷ 12. Nachzulesen bei gesetze-im-internet.de.