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Umsatzsteuer-Rechner
Ermitteln Sie Ihre Zahllast für die Umsatzsteuer-Voranmeldung: vereinnahmte Umsatzsteuer aus Verkäufen minus Vorsteuer aus Einkäufen.
Rechtsgrundlage: §§ 16, 18 UStG. Angaben ohne Gewähr — kein Ersatz für eine steuerliche Beratung im Einzelfall.
Zahllast einfach erklärt
In der Umsatzsteuer-Voranmeldung stellen Sie zwei Beträge gegenüber: die Umsatzsteuer, die Sie Ihren Kundinnen und Kunden berechnet haben, und die Vorsteuer, die Sie selbst beim Einkauf gezahlt haben. Die Differenz ist Ihre Zahllast. Überwiegt die Vorsteuer, bekommen Sie Geld zurück.
Häufige Fragen
Was ist die Zahllast bei der Umsatzsteuer?
Die Zahllast ist der Betrag, den Sie ans Finanzamt überweisen: die vereinnahmte Umsatzsteuer aus Ihren Verkäufen minus die Vorsteuer aus Ihren Einkäufen. Ist die Vorsteuer höher, entsteht ein Erstattungsanspruch (Vorsteuerüberhang).
Wie oft muss ich die Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben?
Das richtet sich nach der Vorjahressteuer: über 9.000 € monatlich, darunter in der Regel vierteljährlich. Bei bis zu 2.000 € kann das Finanzamt von der Voranmeldung befreien — das ist aber eine Ermessensentscheidung, kein Automatismus.
Was ist der Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Vorsteuer?
Beides ist dieselbe Steuer aus unterschiedlicher Sicht: Umsatzsteuer nehmen Sie von Ihren Kundinnen und Kunden ein, Vorsteuer zahlen Sie beim Einkauf und holen sie sich vom Finanzamt zurück. In der Voranmeldung werden beide verrechnet.
Quellen: §§ 16, 18 UStG (Berechnung, Voranmeldung), § 15 UStG (Vorsteuerabzug). gesetze-im-internet.de.