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Gewerbeanmeldung 2026: Ablauf, Amt & Kosten

Zuletzt aktualisiert: 27. Juli 2026 · Angaben ohne Gewähr

Wer in Deutschland ein Gewerbe betreibt, muss dies nach § 14 GewO beim zuständigen Gewerbeamt anzeigen – und zwar zu Beginn der Tätigkeit. Die Anmeldung erfolgt bei der Gemeinde, ist meist an einem Termin erledigt und kostet je nach Kommune in der Regel einen kleinen zweistelligen Betrag. Freiberufler brauchen keine Gewerbeanmeldung.

Wer muss ein Gewerbe anmelden?

Anmeldepflichtig ist jede selbstständige, auf Dauer angelegte und auf Gewinn gerichtete Tätigkeit, die kein freier Beruf und keine Urproduktion (z. B. Landwirtschaft) ist. Das betrifft Handel, Handwerk, Dienstleistungen und Online-Shops ebenso wie die GmbH und die UG – auch Kapitalgesellschaften müssen ein Gewerbe anmelden.

Freiberufler dagegen – etwa Ärztinnen, Rechtsanwälte, Steuerberaterinnen, Ingenieure, Journalistinnen oder viele beratende Tätigkeiten nach § 18 EStG – melden kein Gewerbe an. Sie zeigen ihre Tätigkeit direkt beim Finanzamt an. Ob eine Tätigkeit freiberuflich oder gewerblich ist, entscheidet im Zweifel das Finanzamt.

Wo Sie das Gewerbe anmelden

Zuständig ist das Gewerbeamt beziehungsweise Ordnungsamt der Gemeinde, in der sich die Betriebsstätte befindet. Viele Kommunen bieten die Anmeldung inzwischen auch online an. Sie melden dort persönlich, schriftlich oder digital an.

Mitzubringen sind in der Regel:

  • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass,
  • bei erlaubnispflichtigen Gewerben die entsprechende Genehmigung (z. B. Gaststätte, Bewachung, Handwerksrolle),
  • bei einer GmbH/UG der Handelsregisterauszug,
  • bei ausländischen Staatsangehörigen ggf. ein Aufenthaltstitel mit Erlaubnis zur Selbstständigkeit.

Was die Gewerbeanmeldung kostet

Die Gebühr für die Gewerbeanmeldung ist kommunal geregelt und unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Eine bundesweit einheitliche Zahl gibt es nicht. Üblich ist ein Betrag in der Größenordnung von etwa 20 bis 60 € – den genauen Satz nennt Ihnen Ihr örtliches Gewerbeamt. Für Zweigstellen oder spätere Ummeldungen fallen separate Gebühren an.

Was nach der Anmeldung passiert

Die Gewerbeanmeldung löst automatisch mehrere Vorgänge aus. Das Gewerbeamt informiert von sich aus verschiedene Stellen.

Finanzamt und Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Das Finanzamt erhält eine Meldung und schickt Ihnen den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Darin machen Sie Angaben zu erwarteten Umsätzen und Gewinnen, zur Kleinunternehmerregelung und zu Ihrer Bankverbindung. Auf dieser Grundlage erhalten Sie Ihre Steuernummer. Die Abgabe erfolgt elektronisch.

Pflichtmitgliedschaft in der IHK

Mit der Gewerbeanmeldung werden Sie Pflichtmitglied der Industrie- und Handelskammer (bzw. Handwerkskammer). Diese Mitgliedschaft ergibt sich aus § 2 IHKG und ist nicht freiwillig. Kleine Gewerbetreibende mit geringen Erträgen können unter bestimmten Voraussetzungen von Beiträgen befreit oder entlastet werden; die Details regelt die jeweilige Kammer.

Weitere Stellen

Je nach Tätigkeit informiert das Amt außerdem die zuständige Berufsgenossenschaft (gesetzliche Unfallversicherung) und – bei eintragungspflichtigen Betrieben – das Registergericht.

Ablauf in Kürze

  1. Prüfen, ob Ihre Tätigkeit gewerblich oder freiberuflich ist.
  2. Zuständiges Gewerbeamt der Gemeinde ermitteln (online oder vor Ort).
  3. Gewerbeschein ausfüllen, Nachweise bereitlegen, Gebühr zahlen.
  4. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt ausfüllen.
  5. Meldungen von IHK und Berufsgenossenschaft abwarten und einordnen.

Ob für Ihre Tätigkeit später Gewerbesteuer anfällt, hängt vom Gewinn und vom Hebesatz Ihrer Gemeinde ab – eine erste Schätzung liefert der Gewerbesteuer-Rechner.

Häufige Fragen

Muss ich das Gewerbe vor dem ersten Auftrag anmelden?

Ja. Nach § 14 GewO ist die Anzeige mit Aufnahme der Tätigkeit zu erstatten. Melden Sie das Gewerbe daher an, sobald Sie tatsächlich starten – nicht erst nach dem ersten Umsatz.

Brauche ich als Freiberufler eine Gewerbeanmeldung?

Nein. Freiberufliche Tätigkeiten nach § 18 EStG sind von der Gewerbeanmeldung ausgenommen. Sie zeigen Ihre Tätigkeit direkt beim Finanzamt an und erhalten dort Ihre Steuernummer.

Was kostet die Gewerbeanmeldung genau?

Das hängt von Ihrer Gemeinde ab, da die Gebühr kommunal festgesetzt wird. In vielen Städten liegt sie im Bereich von etwa 20 bis 60 €. Den exakten Betrag nennt Ihnen Ihr Gewerbeamt.

Stand 2026. Die Angaben beruhen auf § 14 GewO und § 2 IHKG (nachzulesen auf gesetze-im-internet.de) und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.


Quellen: § 14 GewO · § 2 IHKG · gesetze-im-internet.de

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ist kein Ersatz für eine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall. Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.