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Steuern

Homeoffice-Pauschale 2026: 6 € pro Tag absetzen

Zuletzt aktualisiert: 27. Juli 2026 · Angaben ohne Gewähr

Für jeden Tag, an dem Sie überwiegend zu Hause arbeiten, können Sie eine Tagespauschale von 6 € ansetzen – höchstens 210 Tage und damit maximal 1.260 € im Jahr (§ 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG). Diese sogenannte Homeoffice- oder Tagespauschale gilt auch ohne separates häusliches Arbeitszimmer und ist damit für viele Selbstständige der praktikablere Weg.

So funktioniert die Tagespauschale

Die Pauschale knüpft an einzelne Arbeitstage an, nicht an einen Raum. Voraussetzung ist, dass Sie an dem Tag Ihre betriebliche oder berufliche Tätigkeit überwiegend in der häuslichen Wohnung ausüben. Sie brauchen dafür weder ein abgetrenntes Arbeitszimmer noch einen bestimmten Anteil der Wohnfläche.

Die Eckwerte:

  • 6 € pro Tag,
  • maximal 210 Tage im Wirtschafts- oder Kalenderjahr,
  • damit höchstens 1.260 € im Jahr.

Diese Werte gelten dauerhaft – die Tagespauschale wurde ab 2023 entfristet und in dieser Höhe festgeschrieben. Sie mindert als Betriebsausgabe Ihren Gewinn; wie sich das auf die Steuerlast auswirkt, lässt sich mit dem Einkommensteuer-Rechner grob abschätzen.

Wann ein Tag zählt – und wann nicht

Grundsätzlich zählt ein Tag nur, wenn Sie überwiegend zu Hause tätig waren. Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme: Steht Ihnen für die Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, dürfen Sie die Pauschale auch für Tage ansetzen, an denen Sie zusätzlich auswärts tätig waren.

Beispiele:

  • Sie arbeiten den ganzen Tag am Küchentisch an Ihren Aufträgen → Tag zählt.
  • Sie sind vormittags beim Kunden vor Ort und arbeiten nachmittags überwiegend zu Hause, ohne anderen festen Arbeitsplatz → Tag zählt (Ausnahmeregel).
  • Sie verbringen den Arbeitstag überwiegend in angemieteten Geschäftsräumen → Tag zählt nicht.

Die Zahl der Homeoffice-Tage sollten Sie dokumentieren, etwa in einem Kalender oder einer einfachen Liste, damit Sie sie gegenüber dem Finanzamt belegen können.

Abgrenzung zum häuslichen Arbeitszimmer

Von der Tagespauschale zu unterscheiden ist das häusliche Arbeitszimmer nach § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG. Dabei geht es um einen echten, büromäßig genutzten und vom Wohnbereich abgetrennten Raum.

  • Bildet das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit, können Sie entweder die tatsächlichen Kosten (anteilige Miete, Nebenkosten, Ausstattung) oder pauschal einen festen Jahresbetrag ansetzen.
  • Ist es nicht der Mittelpunkt oder fehlt ein abgetrennter Raum, greift die Tagespauschale.
MerkmalTagespauschaleHäusliches Arbeitszimmer
Rechtsgrundlage§ 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG
Separater Raum nötigneinja
Höhe6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahrtatsächliche Kosten oder Jahrespauschale
Voraussetzungüberwiegend zu Hause tätigRaum = Mittelpunkt der Tätigkeit

Für ein und denselben Tag lassen sich Tagespauschale und Arbeitszimmerabzug nicht kombinieren. Sie wählen die für Ihre Situation passende Variante. Wer viel und dauerhaft in einem echten Arbeitszimmer arbeitet, das den Tätigkeitsmittelpunkt bildet, fährt oft mit dem Arbeitszimmerabzug besser; wer flexibel mal zu Hause, mal auswärts arbeitet, mit der Tagespauschale.

Für wen sich die Pauschale lohnt

Die Tagespauschale ist bewusst einfach gehalten: kein Raumnachweis, keine Kostenaufteilung, nur die Zahl der Tage. Gerade für Selbstständige ohne abgetrenntes Büro – Beraterinnen, Kreative, kleine Dienstleister – ist sie deshalb attraktiv. Ob sich im Einzelfall der aufwändigere Arbeitszimmerabzug mehr lohnt, kann eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater durchrechnen.

Häufige Fragen

Wie viel Homeoffice-Pauschale kann ich absetzen?

6 € pro Arbeitstag im Homeoffice, höchstens 210 Tage und damit maximal 1.260 € im Jahr (§ 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG).

Brauche ich ein separates Arbeitszimmer für die Pauschale?

Nein. Die Tagespauschale gilt gerade auch ohne abgetrennten Arbeitsraum. Sie können sie für jeden Tag ansetzen, an dem Sie überwiegend zu Hause arbeiten. Ein separater Raum ist nur für den Abzug als häusliches Arbeitszimmer nötig.

Kann ich Tagespauschale und Arbeitszimmer gleichzeitig absetzen?

Nicht für denselben Tag. Sie müssen sich je Tag für eine der beiden Varianten entscheiden. Welche günstiger ist, hängt davon ab, ob ein echtes Arbeitszimmer den Mittelpunkt Ihrer Tätigkeit bildet.

Stand 2026. Diese Angaben beruhen auf § 4 Abs. 5 Nr. 6c und Nr. 6b EStG (nachzulesen auf gesetze-im-internet.de) und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.


Quellen: § 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG · § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG · gesetze-im-internet.de

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ist kein Ersatz für eine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall. Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.