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Steuern

Umsatzsteuer-ID beantragen 2026: So geht's

Zuletzt aktualisiert: 27. Juli 2026 · Angaben ohne Gewähr

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr) brauchen Sie vor allem für EU-Geschäfte: für innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen zwischen Unternehmen aus verschiedenen EU-Ländern. Sie beantragen die USt-IdNr kostenlos beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – entweder online oder direkt im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei der Gründung. Rechtsgrundlage ist § 27a UStG.

Wofür Sie eine USt-IdNr brauchen

Die USt-IdNr ist die grenzüberschreitende Kennung Ihres Unternehmens im EU-Binnenmarkt. Sie benötigen sie insbesondere, wenn Sie

  • Waren an Unternehmen in anderen EU-Ländern liefern (innergemeinschaftliche Lieferung),
  • Dienstleistungen an EU-Unternehmen erbringen oder von diesen beziehen (innergemeinschaftliche Leistungen),
  • Waren von Unternehmen aus anderen EU-Ländern beziehen (innergemeinschaftlicher Erwerb).

In diesen Fällen weisen Sie und Ihr Geschäftspartner die jeweiligen USt-IdNr auf der Rechnung aus. Häufig greift dann das Reverse-Charge-Verfahren, bei dem der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet. Auch wer über Online-Marktplätze grenzüberschreitend verkauft, wird in der Regel nach der USt-IdNr gefragt.

Unterschied zur Steuernummer

USt-IdNr und Steuernummer werden oft verwechselt, erfüllen aber unterschiedliche Zwecke:

MerkmalSteuernummerUSt-IdNr
Vergeben vonFinanzamtBundeszentralamt für Steuern
Zweckinländische SteuerangelegenheitenEU-weiter B2B-Waren- und Leistungsverkehr
Aufbauländerspezifisches Format„DE” + neun Ziffern

Die Steuernummer erhalten Sie ohnehin bei der Anmeldung Ihrer Tätigkeit; sie ordnet Sie Ihrem Finanzamt zu. Die USt-IdNr kommt hinzu, sobald Sie am EU-Binnenmarkt teilnehmen. Beide Nummern bestehen parallel.

So beantragen Sie die USt-IdNr

Es gibt zwei Wege:

1. Direkt bei der Gründung. Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den das Finanzamt nach der Gewerbeanmeldung übermittelt, können Sie ankreuzen, dass Sie eine USt-IdNr benötigen. Das Finanzamt leitet die Angabe an das BZSt weiter, das Ihnen die Nummer anschließend zuteilt.

2. Nachträglich beim BZSt. Besteht Ihr Unternehmen bereits, beantragen Sie die USt-IdNr online über das Portal des Bundeszentralamts für Steuern. Dafür geben Sie unter anderem Ihr zuständiges Finanzamt und Ihre Steuernummer an. Die Zuteilung ist kostenlos; die Nummer erhalten Sie in der Regel schriftlich.

Ein Hinweis für Kleinunternehmer: Auch wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, kann eine USt-IdNr beantragen und benötigt sie, sobald grenzüberschreitende EU-Leistungen ins Spiel kommen.

USt-IdNr des Geschäftspartners prüfen

Bevor Sie eine innergemeinschaftliche Lieferung steuerfrei behandeln, sollten Sie die Gültigkeit der USt-IdNr Ihres Geschäftspartners bestätigen. Das BZSt bietet dafür ein Bestätigungsverfahren an. Eine geprüfte und dokumentierte Bestätigung ist wichtig, um die Steuerfreiheit gegenüber dem Finanzamt zu belegen. Wie Sie Umsätze im Regelfall korrekt melden, zeigt der Ratgeber zur Umsatzsteuer-Voranmeldung. Für die Umrechnung von Brutto- und Nettobeträgen hilft der Umsatzsteuer-Rechner.

Häufige Fragen

Ist die USt-IdNr dasselbe wie die Steuernummer?

Nein. Die Steuernummer vergibt das Finanzamt für inländische Steuerangelegenheiten. Die USt-IdNr vergibt das Bundeszentralamt für Steuern und dient dem EU-weiten Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen. Beide Nummern bestehen nebeneinander.

Was kostet die Beantragung der USt-IdNr?

Nichts. Die Zuteilung der USt-IdNr durch das Bundeszentralamt für Steuern ist kostenlos – egal, ob Sie sie im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung oder nachträglich online beantragen.

Brauchen Kleinunternehmer eine USt-IdNr?

Nicht zwingend für rein inländische Umsätze. Sobald Sie aber Leistungen an oder von Unternehmen aus anderen EU-Ländern erbringen oder beziehen, benötigen auch Kleinunternehmer eine USt-IdNr und können sie beim BZSt beantragen.

Stand 2026. Diese Angaben beruhen auf § 27a UStG (nachzulesen auf gesetze-im-internet.de) und Angaben des Bundeszentralamts für Steuern und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.


Quellen: § 27a UStG · Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) · gesetze-im-internet.de

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ist kein Ersatz für eine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall. Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.