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Angebot Vorlage / Muster
Tragen Sie Ihre Positionen ein — die Vorschau rechnet Netto, Umsatzsteuer (19 % oder 7 %) und den Gesamtbetrag sofort aus. Mit Angebotsnummer und Gültigkeitsdauer. Anschließend drucken oder als PDF speichern.
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Anbieter
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Eckdaten
Positionen
Rechtlicher Rahmen: § 145 BGB (Bindung an den Antrag), §§ 147–148 BGB (Annahmefrist). Allgemeines Muster ohne Gewähr.
Ein Angebot ist rechtlich ein Antrag
Zivilrechtlich ist ein Angebot ein Antrag auf Abschluss eines Vertrages (§ 145 BGB). Der Anbietende ist an seinen Antrag grundsätzlich gebunden; der Vertrag kommt erst mit der Annahme durch den Kunden zustande. Mit einem Zusatz wie „freibleibend“ oder „unverbindlich“ kann die Bindungswirkung eingeschränkt werden.
Üblicherweise enthält ein Angebot:
- Name und Anschrift von Anbieter und Kunde
- eine Angebotsnummer und ein Angebotsdatum
- die einzelnen Positionen mit Menge, Beschreibung und Nettopreis
- die Umsatzsteuer (19 % oder 7 %) und den Gesamtbetrag
- die Gültigkeitsdauer sowie gegebenenfalls Zahlungs- und Lieferbedingungen
Häufige Fragen
Ist ein Angebot rechtlich bindend?
Ein Angebot ist zivilrechtlich ein Antrag auf Abschluss eines Vertrages (§ 145 BGB). Grundsätzlich ist der Anbietende daran gebunden. Diese Bindung lässt sich durch einen Freizeichnungsvermerk einschränken, etwa „freibleibend“ oder „unverbindlich“. Ein Vertrag kommt erst mit der Annahme durch den Kunden zustande.
Wie lange gilt ein Angebot?
Ohne ausdrückliche Frist erlischt ein Antrag unter Anwesenden sofort und unter Abwesenden zu dem Zeitpunkt, zu dem der Anbietende den Eingang der Antwort erwarten darf (§§ 147, 148 BGB). In der Praxis wird die Gültigkeitsdauer daher ausdrücklich angegeben, zum Beispiel „gültig bis 31.03.2026“.
Welche Angaben gehören in ein Angebot?
Üblich sind: Name und Anschrift von Anbieter und Kunde, eine Angebotsnummer und ein Angebotsdatum, die einzelnen Positionen mit Menge, Beschreibung und Nettopreis, die Umsatzsteuer, der Gesamtbetrag sowie die Gültigkeitsdauer und gegebenenfalls Zahlungs- und Lieferbedingungen.
Was bedeutet „freibleibend“?
Der Zusatz „freibleibend“ oder „unverbindlich“ nimmt dem Angebot die rechtliche Bindungswirkung. Es handelt sich dann um eine Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein verbindliches Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum). Der Anbieter kann die Annahme anschließend noch bestätigen oder ablehnen.
Allgemeines Muster ohne Gewähr — kein Ersatz für eine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Quellen: § 145 BGB, §§ 147–148 BGB, § 14 UStG, § 12 UStG (Steuersätze). Nachzulesen bei gesetze-im-internet.de.