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Vorlage

Eigenbeleg Vorlage

Ersetzt einen fehlenden Fremdbeleg. Tragen Sie die Angaben ein — die Vorschau aktualisiert sich sofort, danach drucken oder als PDF speichern. Ein allgemeines Muster zum Ausfüllen.

Ihre Angaben

Rechtsgrundlage: § 146 AO (Ordnungsvorschriften), § 15 UStG (Vorsteuerabzug). Allgemeines Muster ohne Gewähr.

Wann ein Eigenbeleg zulässig ist

Der Grundsatz „keine Buchung ohne Beleg“ verlangt für jede Betriebsausgabe einen Nachweis. Fehlt ein Fremdbeleg — etwa weil eine Quittung verloren ging oder üblicherweise keiner ausgestellt wird —, kann ein Eigenbeleg ihn ersetzen. Er ist ein Hilfsmittel für den Ausnahmefall, nicht der Regelfall.

Pflichtinhalt eines Eigenbelegs

  • Zahlungsempfänger — an wen der Betrag gezahlt wurde
  • Art der Aufwendung — wofür die Ausgabe angefallen ist
  • Datum der Zahlung
  • Betrag
  • Grund für den Eigenbeleg — warum kein Fremdbeleg vorliegt
  • die eigene Unterschrift des Ausstellers
Eigenbelege sind nur im Ausnahmefall vorgesehen und berechtigen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug. Häufen sie sich, kann das Finanzamt Betriebsausgaben kürzen oder schätzen.
Diese Vorlage ist ein allgemeines Muster zum selbst Ausfüllen. Sie prüft die Eingaben nicht und trifft keine Aussage zum konkreten Sachverhalt.

Häufige Fragen

Was ist ein Eigenbeleg?

Ein Eigenbeleg ist ein selbst ausgestellter Beleg, der einen fehlenden Fremdbeleg ersetzt — etwa wenn eine Quittung verloren gegangen ist oder für eine Ausgabe üblicherweise kein Beleg ausgestellt wird (z. B. Trinkgeld, Parkuhr). Er dokumentiert die Ausgabe für die Buchführung.

Was muss ein Eigenbeleg enthalten?

Zahlungsempfänger, Art der Aufwendung, Datum der Zahlung, Betrag, der Grund für den Eigenbeleg (warum kein Fremdbeleg vorliegt) sowie die eigene Unterschrift. Ohne diese Angaben ist der Eigenbeleg für das Finanzamt nicht nachvollziehbar.

Kann ich aus einem Eigenbeleg Vorsteuer ziehen?

In der Regel nicht. Der Vorsteuerabzug setzt eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer voraus (§ 15 UStG). Ein Eigenbeleg enthält keine solche Rechnung und berechtigt daher grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug.

Wie oft darf ich einen Eigenbeleg nutzen?

Der Eigenbeleg ist für Ausnahmefälle gedacht. Häufen sich Eigenbelege, kann das Finanzamt die Betriebsausgaben kürzen oder schätzen. Er ersetzt keine fehlende ordentliche Belegorganisation.

Allgemeines Muster ohne Gewähr — kein Ersatz für eine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Quellen: § 146 AO, § 158 AO, § 15 UStG (Vorsteuerabzug). Nachzulesen bei gesetze-im-internet.de.