Vorlage
Kassenbuch Vorlage
Tragen Sie je Vorgang Datum, Beleg-Nr., Text sowie Einnahme oder Ausgabe ein — der laufende Kassenbestand wird automatisch aus dem Anfangsbestand fortgeschrieben. Anschließend drucken oder als PDF speichern. Ein allgemeines Muster zum Ausfüllen.
Vorgänge
Rechtsgrundlage: § 146 AO (Ordnungsvorschriften), § 147 AO (Aufbewahrung), GoBD. Allgemeines Muster ohne Gewähr.
Wann ein Kassenbuch nötig ist
Ein Kassenbuch dient der geordneten Aufzeichnung von Bargeschäften. Erforderlich ist es vor allem bei Buchführungspflicht und Bareinnahmen. Wer den Gewinn per Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, ist zur Führung eines förmlichen Kassenbuchs nicht verpflichtet, muss Bareinnahmen und -ausgaben aber trotzdem vollständig und nachvollziehbar festhalten.
- je Vorgang: Datum, Beleg-Nr., Text sowie Einnahme oder Ausgabe
- der laufend fortgeschriebene Bestand (Anfangsbestand + Σ Einnahmen − Σ Ausgaben)
- ein Anfangsbestand und die zugehörige Kasse sowie der Zeitraum
GoBD: Was Sie beachten sollten
Nach § 146 AO und den GoBD müssen Kassenaufzeichnungen vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und unveränderbar sein. Das bedeutet konkret:
- keine Radierung und kein Überschreiben — der ursprüngliche Inhalt muss erkennbar bleiben
- fortlaufende, zeitnahe (in der Regel tägliche) Erfassung der Bargeschäfte
- Kassensturzfähigkeit: der ausgewiesene Bestand stimmt jederzeit mit dem gezählten Bargeld überein
Häufige Fragen
Wer muss ein Kassenbuch führen?
Ein Kassenbuch ist grundsätzlich nur bei Bargeschäften und bei bestehender Buchführungspflicht erforderlich. Wer seinen Gewinn per Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) ermittelt, ist zur Führung eines Kassenbuchs nicht verpflichtet — Bareinnahmen und -ausgaben müssen aber dennoch vollständig und geordnet aufgezeichnet werden. Diese Vorlage ist ein allgemeines Muster zum Ausfüllen.
Was bedeutet der laufend fortgeschriebene Bestand?
Der Kassenbestand wird nach jedem Vorgang fortgeschrieben: Anfangsbestand plus Summe der Einnahmen minus Summe der Ausgaben. Der ausgewiesene Bestand sollte jederzeit mit dem tatsächlich in der Kasse gezählten Geld übereinstimmen (Kassensturzfähigkeit).
Was schreibt die GoBD zum Kassenbuch vor?
Nach § 146 AO und den GoBD müssen Kasseneinnahmen und -ausgaben täglich festgehalten werden. Aufzeichnungen müssen vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und unveränderbar sein. Eine nachträgliche Radierung oder ein Überschreiben ist unzulässig — Korrekturen müssen so erfolgen, dass der ursprüngliche Inhalt erkennbar bleibt.
Wie lange muss ein Kassenbuch aufbewahrt werden?
Kassenbücher und die zugehörigen Belege gehören nach § 147 AO zu den aufbewahrungspflichtigen Unterlagen und sind grundsätzlich zehn Jahre aufzubewahren. Diese Vorlage ist ein allgemeines Muster und prüft den konkreten Sachverhalt nicht.
Allgemeines Muster ohne Gewähr — kein Ersatz für eine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Quellen: § 146 AO, § 147 AO, GoBD (BMF), § 4 Abs. 3 EStG. Nachzulesen bei gesetze-im-internet.de.