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Vorlage

Kleinunternehmer-Rechnung Muster

Rechnung ohne Umsatzsteuer nach § 19 UStG. Tragen Sie Ihre Daten ein — die Vorschau setzt den Pflichthinweis automatisch und weist ausschließlich Nettobeträge aus. Danach drucken oder als PDF speichern.

Ihre Angaben

Rechnungssteller

Rechnungsempfänger

Eckdaten

Positionen

Rechtsgrundlage: § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung), § 14 UStG (Pflichtangaben). Allgemeines Muster ohne Gewähr.

Besonderheiten der Kleinunternehmer-Rechnung

  • Keine Umsatzsteuer: Es wird kein Steuersatz und kein Steuerbetrag ausgewiesen — nur Nettobeträge.
  • Pflichthinweis: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Dieser Hinweis muss auf der Rechnung stehen.
  • Steuernummer genügt: Eine USt-IdNr. ist nicht erforderlich.

Die übrigen Pflichtangaben nach § 14 UStG bleiben bestehen:

  • Name und Anschrift von Rechnungssteller und Empfänger
  • Rechnungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer
  • Menge und Art der Leistung sowie der Leistungszeitpunkt
  • der Rechnungsbetrag
Diese Vorlage ist ein allgemeines Muster zum selbst Ausfüllen. Sie prüft die Eingaben nicht und trifft keine Aussage zum konkreten Sachverhalt.

Häufige Fragen

Welcher Hinweis muss auf einer Kleinunternehmer-Rechnung stehen?

Weil keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird, ist ein Hinweis auf die Steuerbefreiung Pflicht. Üblich ist die Formulierung „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Ohne diesen Hinweis fehlt eine Pflichtangabe.

Brauche ich als Kleinunternehmer eine USt-IdNr.?

Nein. Da keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird, genügt die Angabe der Steuernummer. Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist für die reine Kleinunternehmer-Rechnung nicht erforderlich.

Darf ich Umsatzsteuer ausweisen, wenn ich die Kleinunternehmerregelung nutze?

Nein. Wer § 19 UStG anwendet, darf keine Umsatzsteuer gesondert ausweisen. Ein versehentlich ausgewiesener Steuerbetrag würde nach § 14c UStG geschuldet. Diese Vorlage weist deshalb ausschließlich Nettobeträge aus.

Welche übrigen Pflichtangaben gelten weiterhin?

Auch ohne Umsatzsteuer bleiben die übrigen Angaben nach § 14 UStG erforderlich: Name und Anschrift beider Parteien, Steuernummer, Rechnungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Art der Leistung, Leistungszeitpunkt und der Rechnungsbetrag.

Allgemeines Muster ohne Gewähr — kein Ersatz für eine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Quellen: § 19 UStG (Kleinunternehmer), § 14 UStG (Pflichtangaben), § 14c UStG (unrichtiger Steuerausweis). Nachzulesen bei gesetze-im-internet.de.