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Steuern

GWG-Grenze 2026: 800 € sofort abschreiben

Zuletzt aktualisiert: 27. Juli 2026 · Angaben ohne Gewähr

Anschaffungen für den Betrieb bis 800 € netto dürfen Sie im Jahr der Anschaffung sofort in voller Höhe als Betriebsausgabe abschreiben (§ 6 Abs. 2 EStG). Solche Gegenstände heißen geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG). Wer sie sofort absetzt, spart sich die Verteilung über die Nutzungsdauer. Alternativ lässt sich für Güter zwischen 250,01 € und 1.000 € netto ein Sammelposten bilden.

Was ein GWG ist

Ein geringwertiges Wirtschaftsgut ist ein abnutzbares, bewegliches und selbstständig nutzbares Wirtschaftsgut des Anlagevermögens. Alle drei Merkmale müssen erfüllt sein:

  • abnutzbar – es verliert durch Gebrauch an Wert (anders als etwa Grund und Boden),
  • beweglich – kein Gebäude, keine Software als immaterielles Gut im engeren Sinn,
  • selbstständig nutzbar – es funktioniert für sich allein, nicht nur als Teil eines anderen Geräts.

Maßgeblich ist stets der Nettobetrag (ohne Umsatzsteuer), sofern Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind. Der Bruttobetrag spielt nur bei Kleinunternehmern eine Rolle, die keinen Vorsteuerabzug haben.

Die 800-Euro-Grenze für die Sofortabschreibung

Liegen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei höchstens 800 € netto, können Sie den Betrag im Jahr der Anschaffung vollständig als Aufwand absetzen (§ 6 Abs. 2 EStG). Das ist der praktisch wichtigste Fall.

Ein Hinweis zur Rechtslage: Im Gesetzgebungsverfahren wurde zeitweise über eine Anhebung dieser Grenze diskutiert. Umgesetzt wurde die Erhöhung nicht – es bleibt für 2026 bei 800 € netto. Prüfen Sie im Zweifel den aktuellen Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de.

Beispiele für typische GWG:

  • ein Bürostuhl für 300 € netto,
  • ein Smartphone für 650 € netto,
  • ein kleiner Werkzeugsatz für 480 € netto,
  • ein Drucker für 200 € netto.

Alle diese Anschaffungen können Sie im Anschaffungsjahr voll abschreiben, statt sie über mehrere Jahre zu verteilen. In der Gewinnermittlung erfassen Sie sie als Betriebsausgabe – bei der Einnahmenüberschussrechnung in der entsprechenden Kategorie.

Der Sammelposten: 250,01 € bis 1.000 €

Alternativ zur Sofortabschreibung erlaubt § 6 Abs. 2a EStG einen Sammelposten (Poolabschreibung). Darin fassen Sie alle Wirtschaftsgüter eines Jahres zusammen, deren Netto-Anschaffungskosten über 250 € und bis 1.000 € liegen. Dieser Sammelposten wird dann über fünf Jahre gleichmäßig – mit jeweils einem Fünftel – gewinnmindernd aufgelöst, unabhängig davon, ob ein einzelnes Gut zwischenzeitlich ausscheidet.

Wichtig ist das Wahlrecht mit Bindung: Entscheiden Sie sich in einem Jahr für den Sammelposten, müssen Sie alle Güter dieses Jahres zwischen 250,01 € und 1.000 € netto in den Pool aufnehmen. Sie können also nicht für einzelne Gegenstände die Sofortabschreibung und für andere den Sammelposten wählen. Güter bis 800 € könnten Sie andernfalls sofort abschreiben – innerhalb der Poolmethode gehen sie jedoch in den Sammelposten ein.

Netto-KostenSofortabschreibungSammelposten
bis 250 €sofort (auch ohne GWG-Aufzeichnung)
250,01 € bis 800 €möglichmöglich (bei Poolwahl)
800,01 € bis 1.000 €neinmöglich
über 1.000 €neinnein – reguläre AfA

Güter über 1.000 € netto werden regulär über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben (AfA).

Aufzeichnungspflichten

Für GWG zwischen 250,01 € und 800 €, die Sie sofort abschreiben, sind der Tag der Anschaffung und die Anschaffungskosten aufzuzeichnen – etwa in einem gesonderten Verzeichnis oder erkennbar auf dem Buchungskonto. Für Güter bis 250 € netto entfällt diese besondere Aufzeichnungspflicht. Bei der Wahl zwischen Sofortabschreibung und Sammelposten und bei der optimalen Gestaltung hilft im Zweifel eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater.

Häufige Fragen

Bis zu welchem Betrag kann ich sofort abschreiben?

Bis 800 € netto (§ 6 Abs. 2 EStG). Solche geringwertigen Wirtschaftsgüter setzen Sie im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsausgabe ab, statt sie über mehrere Jahre zu verteilen.

Zählt bei der GWG-Grenze der Netto- oder der Bruttobetrag?

Der Nettobetrag, wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind. Nur bei Kleinunternehmern ohne Vorsteuerabzug ist der Bruttobetrag maßgeblich.

Wie funktioniert der Sammelposten?

In den Sammelposten kommen alle Güter eines Jahres mit Netto-Kosten zwischen 250,01 € und 1.000 €. Der Pool wird über fünf Jahre mit jeweils einem Fünftel abgeschrieben. Wählen Sie diese Methode, müssen alle Güter dieser Spanne einbezogen werden.

Stand 2026. Diese Angaben beruhen auf § 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG (nachzulesen auf gesetze-im-internet.de) und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.


Quellen: § 6 Abs. 2 EStG · § 6 Abs. 2a EStG · gesetze-im-internet.de

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ist kein Ersatz für eine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall. Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.