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Steuern

Steuernummer beantragen 2026: So geht's per ELSTER

Zuletzt aktualisiert: 27. Juli 2026 · Angaben ohne Gewähr

Ihre Steuernummer beantragen Sie nicht mit einem gesonderten Formular, sondern erhalten sie automatisch, nachdem Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch über ELSTER an das Finanzamt übermittelt haben. Das ist der reguläre Weg nach Gewerbeanmeldung oder Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit. Wichtig ist, drei ähnlich klingende Nummern nicht zu verwechseln.

Steuernummer, Steuer-ID und USt-IdNr – der Unterschied

Im deutschen Steuerrecht gibt es mehrere Kennungen, die leicht durcheinandergeraten:

  • Steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID): Eine elfstellige, dauerhaft gültige Nummer, die jeder in Deutschland gemeldeten Person zugeteilt wird (§ 139a f. AO). Sie ändert sich nie – auch nicht bei Umzug oder Heirat. Sie erhalten sie automatisch nach der Geburt oder Anmeldung des Wohnsitzes; sie steht unter anderem auf Ihrem Einkommensteuerbescheid.
  • Steuernummer: Wird vom Finanzamt für Ihre unternehmerische oder persönliche Veranlagung vergeben. Sie kann sich ändern, etwa bei einem Zuständigkeitswechsel des Finanzamts. Diese Nummer nutzen Sie im Schriftverkehr mit dem Finanzamt und auf Rechnungen.
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr): Beginnt mit „DE” und wird für den innergemeinschaftlichen Handel innerhalb der EU benötigt. Sie beantragen Sie beim Bundeszentralamt für Steuern – entweder direkt im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung oder später online.

Für eine reguläre Rechnung genügt die Steuernummer oder die USt-IdNr. Eine Struktur mit allen Pflichtangaben bietet die Rechnungsvorlage.

So beantragen Sie die Steuernummer

Der Ablauf ist heute vollständig digital:

  1. Tätigkeit anzeigen. Gewerbetreibende melden zuerst das Gewerbe an – wie das geht, steht im Ratgeber zur Gewerbeanmeldung. Freiberufler überspringen diesen Schritt und wenden sich direkt an das Finanzamt.
  2. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Nach der Gewerbeanmeldung fordert das Finanzamt Sie in der Regel auf, den Fragebogen elektronisch zu übermitteln. Freiberufler starten den Fragebogen selbst.
  3. Über ELSTER übermitteln. Der Fragebogen wird über das Portal ELSTER (elster.de) elektronisch eingereicht. Dafür brauchen Sie ein ELSTER-Benutzerkonto; die einmalige Registrierung mit Zertifikat kann einige Tage dauern und sollte deshalb frühzeitig erfolgen.
  4. Steuernummer erhalten. Auf Grundlage Ihrer Angaben teilt Ihnen das Finanzamt die Steuernummer schriftlich mit.

Im Fragebogen machen Sie unter anderem Angaben zu erwarteten Umsätzen und Gewinnen, zur Kleinunternehmerregelung, zur Art der Gewinnermittlung und zu Ihrer Bankverbindung. Diese Angaben sollten Sie sorgfältig ausfüllen, weil sie etwa über Vorauszahlungen entscheiden. Eine erste Schätzung Ihrer Steuerlast liefert der Einkommensteuer-Rechner.

Wie lange dauert es?

Eine gesetzliche Frist gibt es nicht; in der Praxis vergehen von der Übermittlung des Fragebogens bis zur Mitteilung der Steuernummer oft etwa zwei bis sechs Wochen, je nach Auslastung des Finanzamts. Rechnen Sie zusätzlich die Zeit für die ELSTER-Registrierung ein. Bis die Steuernummer vorliegt, dürfen Sie bereits tätig werden und Rechnungen stellen – tragen Sie die Nummer nach oder weisen Sie vorübergehend darauf hin, dass sie beantragt ist.

Was Sie zur Beantragung bereithalten sollten

  • Ihre Steuer-ID,
  • Angaben zur Tätigkeit und zum voraussichtlichen Gewinn,
  • Bankverbindung des Betriebs,
  • bei Gewerbetreibenden die Gewerbeanmeldung,
  • bei Gesellschaften den Gesellschaftsvertrag bzw. Handelsregisterauszug.

Wenn die steuerliche Einordnung Ihrer Tätigkeit unklar ist – etwa die Frage, ob Sie gewerblich oder freiberuflich sind – kann eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater die Anmeldung begleiten.

Häufige Fragen

Muss ich die Steuernummer extra beantragen?

Nicht mit einem eigenen Antrag. Sie übermitteln den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER, und das Finanzamt teilt Ihnen die Steuernummer daraufhin zu. Bei Gewerbetreibenden wird der Fragebogen nach der Gewerbeanmeldung angestoßen.

Was ist der Unterschied zwischen Steuernummer und Steuer-ID?

Die Steuer-ID ist eine lebenslang gültige, elfstellige Nummer jeder Person. Die Steuernummer vergibt das Finanzamt für Ihre Veranlagung; sie kann sich ändern, etwa bei einem Wechsel des zuständigen Finanzamts.

Brauche ich als Kleinunternehmer eine USt-IdNr?

Nur, wenn Sie am innergemeinschaftlichen Handel innerhalb der EU teilnehmen. Für reine Inlandsgeschäfte genügt die Steuernummer. Die USt-IdNr können Sie im Fragebogen oder später beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen.

Stand 2026. Diese Angaben beruhen auf § 139a AO und § 138 AO (nachzulesen auf gesetze-im-internet.de) sowie den Hinweisen auf elster.de und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.


Quellen: § 139a AO · § 138 AO · elster.de

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ist kein Ersatz für eine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall. Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.