Gründung
GbR gründen 2026: Ablauf, Haftung & eGbR
Zuletzt aktualisiert: 27. Juli 2026 · Angaben ohne Gewähr
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist die einfachste Form, zu zweit oder zu mehreren ein Unternehmen zu führen. Sie entsteht formlos, sobald sich mindestens zwei Personen zu einem gemeinsamen Zweck zusammenschließen (§ 705 BGB) – ohne Mindestkapital und ohne notarielle Beurkundung. Der Preis dieser Einfachheit ist die persönliche und gesamtschuldnerische Haftung aller Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen.
Wie eine GbR entsteht
Eine GbR können Sie theoretisch per Handschlag gründen. Rechtlich reicht der übereinstimmende Wille, einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen – etwa eine Handwerkerkooperation, eine Praxisgemeinschaft oder ein kleiner gemeinsamer Betrieb. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist nicht vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen. Er sollte regeln:
- die Beteiligungs- und Gewinnverteilung,
- die Einlagen und Aufgaben der Gesellschafter,
- die Geschäftsführung und Vertretung,
- Regelungen für Ausscheiden, Kündigung und Auflösung.
Ohne Vertrag gelten die gesetzlichen Auffangregeln der §§ 705 ff. BGB – und die passen selten genau zu Ihrer Situation. Gewinne würden dann etwa nach Köpfen verteilt, nicht nach Einsatz.
Anmeldung: Gewerbeamt und Finanzamt
Eine GbR wird als solche nicht ins Handelsregister eingetragen (dazu unten mehr zur eGbR). Anzumelden ist aber die Tätigkeit jedes Gesellschafters:
- Betreibt die GbR ein Gewerbe, meldet jeder Gesellschafter sein Gewerbe nach § 14 GewO beim Gewerbeamt an. Wie das abläuft, lesen Sie im Ratgeber zur Gewerbeanmeldung.
- Das Finanzamt erhält eine Meldung und stellt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bereit. Die GbR selbst erhält für die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung eine eigene Steuernummer.
- Reine freiberufliche GbR (etwa eine Ärzte- oder Anwaltsgemeinschaft) melden kein Gewerbe an, sondern zeigen die Tätigkeit direkt beim Finanzamt an.
Steuerlich ist die GbR nicht selbst einkommensteuerpflichtig. Der Gewinn wird festgestellt und den Gesellschaftern anteilig zugerechnet, die ihn in ihrer persönlichen Einkommensteuer versteuern. Eine erste Orientierung gibt der Einkommensteuer-Rechner.
Die Haftung: der entscheidende Punkt
In der GbR haften alle Gesellschafter persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch. Das bedeutet: Für Schulden der Gesellschaft kann ein Gläubiger jeden einzelnen Gesellschafter mit dessen gesamtem Privatvermögen in Anspruch nehmen – auch für Verbindlichkeiten, die ein anderer Gesellschafter im Namen der GbR begründet hat. Im Innenverhältnis besteht dann ein Ausgleichsanspruch, doch nach außen schützt das nicht.
Genau hier liegt der große Unterschied zur GmbH oder UG, bei denen die Haftung grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist.
Neu seit dem MoPeG: die eingetragene GbR (eGbR)
Zum 1. Januar 2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft getreten. Es hat die GbR als rechtsfähige Gesellschaft ausdrücklich anerkannt und ein neues Gesellschaftsregister geschaffen.
Die Eintragung als eingetragene GbR (eGbR) ist freiwillig. Sie kann aber praktisch notwendig werden: Will die GbR beispielsweise Grundstücke erwerben, Anteile an anderen Gesellschaften halten oder ins Handelsregister eingetragene Rechte übertragen, ist die Eintragung Voraussetzung. Wer sich einträgt, führt den Zusatz „eGbR” und unterliegt zusätzlichen Transparenzpflichten (etwa dem Transparenzregister). An der persönlichen Haftung ändert die Eintragung nichts.
GbR oder GmbH – wann welche Form?
Die GbR eignet sich für den unkomplizierten Start mit überschaubarem Risiko und wenig Kapitalbedarf. Sobald jedoch Haftungsrisiken steigen, größere Investitionen anstehen oder mehrere Beteiligte klare Strukturen brauchen, wird die Haftungsbeschränkung einer Kapitalgesellschaft attraktiv.
| Merkmal | GbR | GmbH / UG |
|---|---|---|
| Mindestkapital | keines | GmbH 25.000 €, UG ab 1 € |
| Gründung | formlos | notariell, Handelsregister |
| Haftung | persönlich, unbeschränkt | grundsätzlich beschränkt |
| Aufwand & Kosten | gering | höher |
Welche Kapitalgesellschaft besser passt, vergleicht der Ratgeber GmbH oder UG. Bei größeren Vorhaben lohnt es sich, die Rechtsformwahl vorab mit einer Steuerberaterin oder einem auf Gesellschaftsrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu besprechen.
Häufige Fragen
Braucht eine GbR ein Startkapital?
Nein. Für die GbR ist kein Mindestkapital vorgeschrieben. Die Gesellschafter können Einlagen in beliebiger Höhe – auch in Form von Arbeitsleistung – vereinbaren. Das regeln sie im Gesellschaftsvertrag.
Muss ich meine GbR ins Register eintragen lassen?
Grundsätzlich nicht. Die Eintragung als eGbR im Gesellschaftsregister ist seit dem MoPeG (1. Januar 2024) freiwillig. Sie wird aber faktisch notwendig, wenn die GbR etwa Grundstücke erwerben oder Geschäftsanteile halten will.
Wie haften die Gesellschafter einer GbR?
Persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch. Jeder Gesellschafter haftet mit seinem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft, auch für solche, die ein Mitgesellschafter begründet hat.
Stand 2026. Diese Angaben beruhen auf §§ 705 ff. BGB und § 14 GewO (nachzulesen auf gesetze-im-internet.de) und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.
Quellen: §§ 705 ff. BGB · § 14 GewO · gesetze-im-internet.de