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Gründung

Unternehmensformen 2026: Rechtsformen im Vergleich

Zuletzt aktualisiert: 27. Juli 2026 · Angaben ohne Gewähr

Die Wahl der Rechtsform entscheidet über Haftung, Startkapital, Gründungsaufwand und Besteuerung. In Deutschland reicht das Spektrum vom einfachen Einzelunternehmen über die GbR bis zu Kapitalgesellschaften wie UG und GmbH oder Mischformen wie der GmbH & Co. KG. Dieser Überblick zeigt die wichtigsten Unterschiede – als Grundlage für die Entscheidung, nicht als Ersatz für eine individuelle Beratung.

Die Rechtsformen im Kurzporträt

Einzelunternehmen. Die einfachste Form: Eine Person gründet allein. Kein Mindestkapital, Gründung über die Gewerbeanmeldung (bei Freiberuflern direkt beim Finanzamt). Sie haften unbeschränkt mit Ihrem Privatvermögen. Solange kein kaufmännischer Geschäftsbetrieb nach § 1 HGB vorliegt, genügt die Einnahmenüberschussrechnung.

GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts). Die Grundform, wenn sich mindestens zwei Personen zusammenschließen. Kein Mindestkapital, formlose Gründung möglich. Die Gesellschafter haften persönlich und in der Regel gesamtschuldnerisch. Für viele kleine Kooperationen die naheliegende Wahl.

UG (haftungsbeschränkt). Die „kleine GmbH” nach § 5a GmbHG. Gründung schon ab 1 € Stammkapital möglich, die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Dafür muss ein Teil des Jahresgewinns als Rücklage einbehalten werden, bis das Stammkapital 25.000 € erreicht und eine Umwandlung in eine GmbH möglich ist. Notar und Handelsregistereintrag sind erforderlich.

GmbH. Der Klassiker unter den Kapitalgesellschaften nach § 13 GmbHG. Mindeststammkapital 25.000 €, davon mindestens die Hälfte bei Gründung einzuzahlen. Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Gründung über Notar und Handelsregister, es gilt Bilanzierungspflicht. Details im Ratgeber GmbH oder UG sowie zu den GmbH-Gründungskosten.

GmbH & Co. KG. Eine Kommanditgesellschaft, bei der eine GmbH die Rolle des voll haftenden Gesellschafters (Komplementär) übernimmt. So verbindet die Form die Flexibilität der Personengesellschaft mit der Haftungsbeschränkung der GmbH. Der Aufwand ist höher, da zwei Gesellschaften zu führen sind.

Vergleichstabelle

RechtsformHaftungMindestkapitalAufwandBesteuerung
Einzelunternehmenunbeschränkt, privatkeinesgeringEinkommensteuer
GbRpersönlich, gesamtschuldnerischkeinesgeringEinkommensteuer (je Gesellschafter)
UG (haftungsbeschränkt)auf Gesellschaftsvermögenab 1 €mittel (Notar, Register)Körperschaftsteuer + Gewerbesteuer
GmbHauf Gesellschaftsvermögen25.000 €höher (Notar, Register, Bilanz)Körperschaftsteuer + Gewerbesteuer
GmbH & Co. KGGmbH beschränkt, Kommanditisten begrenztüber die GmbHhoch (zwei Gesellschaften)Gewinn bei Gesellschaftern / GmbH

Besteuerung: Personen- vs. Kapitalgesellschaft

Der grundlegende Unterschied liegt in der Besteuerung. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften (GbR) wird der Gewinn den Gesellschaftern zugerechnet und unterliegt ihrer Einkommensteuer. Bei Kapitalgesellschaften (UG, GmbH) versteuert die Gesellschaft ihren Gewinn selbst mit Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer; Ausschüttungen an die Gesellschafter werden zusätzlich besteuert.

Gewerbesteuer fällt bei Personenunternehmen erst über einem Freibetrag von 24.500 € an – eine Schätzung liefert der Gewerbesteuer-Rechner.

Häufige Fragen

Welche Rechtsform hat die geringste Haftung?

Kapitalgesellschaften wie UG und GmbH beschränken die Haftung grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen. Bei Einzelunternehmen und GbR haften die Beteiligten dagegen persönlich mit ihrem Privatvermögen.

Was ist der Unterschied zwischen UG und GmbH?

Die UG ist eine Variante der GmbH mit niedrigerer Kapitalhürde: Gründung ab 1 € statt 25.000 €. Dafür muss die UG Rücklagen bilden, bis das Kapital 25.000 € erreicht. Rechtlich gelten weitgehend dieselben Regeln.

Kann ich die Rechtsform später wechseln?

Ja. Viele Gründer starten als Einzelunternehmen oder GbR und wandeln später in eine Kapitalgesellschaft um. Eine UG kann in eine GmbH überführt werden, sobald das Stammkapital 25.000 € erreicht. Solche Wechsel sind mit Aufwand und Kosten verbunden.

Stand 2026. Diese Angaben beruhen auf § 1 HGB, § 13 GmbHG und § 5a GmbHG (nachzulesen auf gesetze-im-internet.de) und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.


Quellen: § 1 HGB · § 13 GmbHG · § 5a GmbHG · gesetze-im-internet.de

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ist kein Ersatz für eine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall. Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.